Fast4.IT · Transparenz

Datenschutz beim VPN.

Diese Hinweise ergänzen unsere zentrale Datenschutzerklärung für den öffentlichen WireGuard-Internetzugang. Stand: 23. Oktober 2026.

Zugang und sichere Bereitstellung

Wir ordnen den Zugang und die Geräteprofile dem jeweiligen Vertrag beziehungsweise dem kostenlosen Adminzugang zu. Für die technische Freischaltung werden Zugangs- und Gerätekennung, öffentlicher WireGuard-Schlüssel, interne Tunneladresse, Tarif, Freischaltungszustand und Version verarbeitet. Private Profilschlüssel werden im Portal verschlüsselt gespeichert; die VPN-VM erhält nur öffentliche Schlüssel. Die gemeinsame öffentliche IP allein identifiziert keinen einzelnen Nutzer.

Begrenzte Betriebsdaten

Zur Prüfung der Funktionsfähigkeit erfassen wir je Zugang beziehungsweise Gerät übertragene Bytes, Zeitpunkt des letzten Handshakes, Messzeit, technische Zuordnung und Messabdeckung. Der Verlauf wird höchstens 72 Stunden aufbewahrt. Die Betriebszähler sind keine Abrechnungsgrundlage; ein Handshake beweist keine aktuelle Erreichbarkeit und keine Handlung einer bestimmten Person.

Die routinemäßigen Messwerte enthalten keine öffentliche Client-Endpoint-IP, Gegenstellen-IP, Zielports, DNS-Anfragen, URLs oder Kommunikationsinhalte.

Keine vorsorgliche Verbindungsprotokollierung

Eine gesonderte, eng begrenzte Erfassung von Verbindungsmetadaten kommt nur bei einem dokumentierten konkreten Anlass und nach Prüfung der einschlägigen Voraussetzungen in Betracht. Dazu gehören insbesondere Zweck, tatsächliche Anhaltspunkte, Erforderlichkeit und die einschlägigen Verfahrens- und Mitteilungspflichten nach § 12 TDDDG. Eine Zustimmung zu AGB ersetzt diese Voraussetzungen nicht.

Ein freigegebener Fall muss auf einen bestimmten Zugang oder einen engen IP-/Port-/Protokollfilter begrenzt sein und endet spätestens nach 24 Stunden. Er kann technische Zugangs-/Gerätezuordnung, beobachtetes UTC-Zeitintervall, Protokoll, öffentliche NAT-Quell-IP und Quellport sowie Gegenstellen-IP und Port enthalten. Es werden keine Kommunikationsinhalte, DNS-Fragen oder URLs erfasst. Solche Metadaten werden maximal 72 Stunden und nur so lange wie erforderlich vorgehalten; beim Schließen des Falls werden dessen Verbindungsdaten sofort gelöscht. Falldokumentation im flüchtigen System wird ebenfalls auf höchstens 72 Stunden begrenzt.

Aktuell bestätigter Freigabestand: Anlassbezogene Verbindungsdatenerfassung ist nicht freigegeben.

Kurzer, flüchtiger Verlauf

Betriebs- und gegebenenfalls Falldaten liegen ausschließlich in einem begrenzten flüchtigen Speicher auf der VPN-VM. Sie sind von Anwendungs- und VM-Backups ausgeschlossen und gehen bei einem Neustart der VM verloren. Speichergrenzen, Messunterbrechungen oder technische Fehler können den Verlauf früher verkürzen. Es besteht keine lückenlose oder rückwirkende Rekonstruktionsmöglichkeit. Aus technischen Treffern werden keine automatischen Sanktionen abgeleitet.

Zugriff und Rechte

Nur aktive, berechtigte Administratoren mit bestätigter Zwei-Faktor-Authentifizierung dürfen die Betriebsansicht öffnen. Administrative Abfragen und Falländerungen werden als Verwaltungsaktionen protokolliert; die zurückgelieferten Verkehrsdatensätze werden dabei nicht in die Portal-Verwaltungsprotokolle kopiert. Für diese allgemeinen Verwaltungsprotokolle gelten die Angaben unserer zentralen Datenschutzerklärung.

Informationen zum Verantwortlichen, zu den einschlägigen Rechtsgrundlagen, allgemeinen Aufbewahrungsregeln, Empfängern, Kontaktmöglichkeiten sowie Ihren Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Beschwerderechten finden Sie in der zentralen Datenschutzerklärung. Fragen zum VPN-Datenschutz können Sie an [email protected] richten.